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Reglement

Allgemein

  1. Die bei der Anmeldung von den teilnehmenden AthletInnen akzeptierten «Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss» sind ein integraler Bestandteil dieses Reglements, auch wenn wir sie hier nicht wiederholen.
  2. Das Organisationskomitee Engelberg Cup (nachfolgend jeweils OK genannt) behält sich vor, das Reglement bis zum Start des Rennens wenn nötig abzuändern. Dies betrifft insbesondere die Wettkampfaufgabe (Task), den Zeitplan und die Auswertungssystematik. Das OK informiert darüber spätestens am Briefing.
  3. Auch während dem laufenden Wettkampf kann das OK weitere, der Sicherheit dienende Änderungen, inklusive vorzeitigem Abbruch, vornehmen. Solche Änderungen würden gegebenenfalls über die Telegram-Gruppe kommuniziert.
  4. Das Ansehen des Briefing-Videos und die Teilnahme am Vor-Ort-Briefing (Ablauf, Meteo, Gelände, Task, Luftraum, Wildschutz etc.) ist für alle AthletInnen obligatorisch.
  5. Anmeldung und Durchführung

  6. AthletInnen können sich online über die Website engelberg-cup.ch anmelden. Das OK behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. Anmeldungen sind persönlich und nicht übertragbar.
  8. Das OK bestimmt die maximale Anzahl der zugelassenen AthletInnen (ca. 60 Personen).
  9. Der Anlass ist nicht gewinnorientiert. Das Startgeld wird ausschliesslich für die anfallenden Spesen und Kosten der Organisation, die Sieger- und Erinnerungspreise und für allfällig abgegebene Konsumationsgutscheine verwendet.
  10. Kann der Wettkampf aufgrund höherer Gewalt (schlechter Witterung oder andere Gründe) nicht stattfinden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Das OK wird in einem solchen Fall jedoch versuchen, den Angemeldeten nach Abzug der Administrativ-Unkosten einen möglichst grossen Teil der Teilnahmegebühr zurückzuerstatten oder einen kostenlosen oder kostenreduzierten Startplatz im Folgejahr anzubieten. Dasselbe gilt bei einer Absage seitens einer angemeldeten Athletin oder eines angemeldeten Athleten.
  11. Drei Tage vor dem Wettbewerb teilt das OK den Angemeldeten den wetterabhängigen Durchführungsentscheid per E-Mail mit. Auch eine spätere Absage ist unter ungewöhnlichen Umständen noch möglich.
  12. Luftraum, Landschafts- und Tierschutz

  13. Die AthletInnen müssen die allgemeinen Flugregeln einhalten und die regionsspezifischen Informationen und Regelungen vor dem Rennen sorgfältig studieren. Das OK verweist insbesondere auf die SHV Luftraum-Informationen zum Luftraum Zentralschweiz, Engelberg und Oberhasli-Brienz.
  14. Die AthletInnen müssen die geltenden Regelungen hinsichtlich Jagdbanngebiete, Wildschutzgebiete und Wildruhezonen einhalten und die entsprechenden Informationen vor dem Rennen sorgfältig studieren.
  15. Im offenen Gelände dürfen nur die bestehenden Wege und notfalls gemähte Wiesen begangen werden. Weiden und Wälder ausserhalb von Jagdbann-, Wildschutzgebieten und Wildruhezonen dürfen auch abseits von Pfaden begangen werden.
  16. Für Starts und Landungen sollen wenn immer möglich die offiziellen Start- und Landeplätze oder notfalls gemähte Wiesen und Wege benutzt werden. Es ist verboten in der Nähe von Tieren zu landen. Diese können erschrecken und aus der Weide ausbrechen.
  17. Sicherheit und Ausrüstung

  18. Die AthletInnen müssen sich vorgängig gründlich über alle potenziellen Gefahren der Region informieren. Dazu gehört insbesondere das sorgfältige Studium der Luftfahrthindernisse (Stahlseile). Wir empfehlen die Verwendung eines Hindernis-Alarms - mehr dazu in diesem Video.
  19. Hat eine andere Athletin oder ein anderer Athlet offensichtliche Probleme oder gar einen Unfall, ist ihm sofort Hilfe zu leisten und das OK und nötigenfalls der Rettungsdienst zu alarmieren. Die wichtigsten Notfallnummern sind auf dem Wettkampfblatt aufgeführt.
  20. Das OK richtet eine Whatsapp-Gruppe ein. Sie dient der Verbreitung relevanter Informationen vor und während des Wettkampfes. Alle AthletInnen müssen der Whatsapp-Gruppe beitreten und werden gebeten, insbesondere während des Rennens nur sicherheits-relevante Informationen zu verbreiten und auf wenig wichtige Meldungen zu verzichten.
  21. Wer vorzeitig das Rennen beendet, muss dies dem OK so rasch wie möglich per Whatsapp, Telefon oder SMS mitteilen.
  22. Passagiere, Hunde und andere Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.
  23. Die Wege und die TP sind nicht markiert. Für die Orientierung im Gelände ist jede Athletin und jeder Athlet selber verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, geeignete Orientierungsmittel (GPS-App oder -Gerät, Flugcomputer, Karten) mitzuführen.
  24. Vorgeschriebene minimale Ausrüstung (diese ist während dem ganzen Wettkampf immer mitzuführen und kann vom OK auch unterwegs kontrolliert werden):
    • Gleitschirm: EN 926-2 und 926-1 (keine Schirme unter 16m2, Speedflyer oder mehr als 6 kg/m2 Flächenbelastung)
    • Rettersystem: EN 12491
    • Gurtzeug mit Protektor: EN 1651
    • Helm mit harter Schale (keine Kletterhelme)
    • Handy mit Zusatzakku (mind. 5000 mAh empfohlen)
    • App Hike n Fly Live Tracking installiert: Google Play Store / Android oder App Store / iPhone.
    • Messenger «Whatsapp» installiert: Google Play Store / Android oder App Store / iPhone.
    • Vario oder Flugcomputer, welches/r igc-Files aufzeichnet (für Kategorie Pro obligatorisch, für Sport empfohlen)
  25. Empfohlene Ausrüstung
    • Funktionelle und der Witterung angepasste Kleidung
    • Optimaler Rucksack
    • Wanderstöcke
    • Sonnenbrille
    • Verpflegung für unterwegs
    • Regenschutz
    • Sonnenschutz
    • Notfallapotheke mit Rettungsdecke
    • Variometer
    • Flugcomputer oder Flug-App mit Hinderniswarnung, geladener Task, Flarm, Karten
    • Rega-App (Android, iOS)
  26. Wettbewerb

  27. Gewertet wird in vier Kategorien: Women Sport, Men Sport, Women Pro und Men Pro. Sind in einer Kategorie nur wenige Anmeldungen eingegangen, behält sich das OK vor, Kategorien zusammenzufassen.
  28. Die Kategorien Sport und Pro haben unterschiedliche Aufgaben. Die provisorischen Aufgaben sind auf engelberg-cup.ch ersichtlich (rote Turnpoints nur Pro). Das OK gibt die definitiven Aufgaben der beiden Kategorien spätestens am Briefing bekannt und stellt die Tasks auch digital zur Verfügung.
  29. Die gesamte Strecke muss zu Fuss oder per Gleitschirm zurückgelegt werden. Die AthletInnen der Sport Kategorie können ab einem bestimmten Zeitpunkt (voraussichtlich 11:00) die öffentlichen Verkehrsmittel (Seilbahn, Sessellift, Zug) benützen.
  30. Begleitpersonen und Begleitfahrzeuge zur Unterstützung sind nicht erlaubt.
  31. GewinnerIn ist, wer den am Checkpoint (Landeplatz in Engelberg) ausgehändigten Engel ins Ziel zurückbringt, am meisten Turnpoints (nachfolgend TP genannt) sammelt und bis spätestens um 17.00 im Ziel eintrifft. Wertung im Detail: Das Erreichen eines TP vor 17:00 gibt jeweils 10 Punkte, der vor 17:00 erreichte Checkpoint Engelberg (am Boden) und das vor 17:00 erreichte Ziel zählen je 200 Punkte. Die Reihenfolge, wie die Punkte angelaufen oder angeflogen werden ist frei. Bei gleicher Punktezahl ist die Zielzeit massgebend.
  32. Die drei erstplatzierten AthletInnen jeder Kategorie erhalten einen Siegerpreis.
  33. Die TP können entweder in der Luft oder zu Fuss am Boden erreicht werden.
  34. Die Schlusszeit wird beim Einfliegen in den Zylinder oberhalb des Ziellandeplatzes gemessen, damit die letzte Landung ruhig und konzentriert erfolgt.
  35. Alle AthletInnen müssen die App Hike n Fly Live Tracking während des gesamten Rennens einschaltet haben.
  36. Die AthletInnen der Pro Kategorie müssen das Rennen auf einem separaten Gerät aufzeichnen und dem OK bei Bedarf ein File im igc-Format abliefern können.
  37. Das OK behält sich vor, die Klassierung von Teilnehmenden, die anderen Hilfe geleistet haben, aufzuwerten (Bonus) oder im Falle von Regelverstössen abzuwerten (Malus). Bei heftigen Regelverstössen kann das OK eine Athletin oder einen Athleten ganz disqualifizieren.
  38. Bildrechte und Datenschutz

  39. Die AthletInnen treten sämtliche Rechte an Bildern (Foto, Video), welche vom Engelberg Cup gemacht werden, dauernd und entschädigungslos an die Organisatoren ab.
  40. Die Organisatoren sind berechtigt, die Bilder von den AthletInnen frei zu verwerten – insbesondere diese auf der Webseite wie auch auf Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter etc.) uneingeschränkt und kostenlos zu verwenden oder diese Mediapartnern, Sponsoren oder dem SHV zur Berichterstattung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  41. Die AthletInnen akzeptieren mit Ihrer Anmeldung und Ihrer Teilnahme die Datenschutzbestimmungen des Engelberg Cups.

Version 2.2 - letztmals aktualisiert am 11. Dezember 2023